Wie bezahle ich meinen Rechtsanwalt ?

Die Vergütung des Rechtsanwaltes bestimmt sich nach dem Gesetz. Sie richtet sich in vielen Fällen nach dem Streitwert, das heißt der Wert des zu verfolgenden Anspruchs oder Rechts. In anderen Fällen, wie dem Strafrecht und dem Sozialrecht, berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren nach Rahmengebühren.

Sie wollen es genauer wissen ? - Ich berate Sie hierzu sehr gern.

Sie haben ein sehr geringes Einkommen ? - Dann hilft Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe !


Beratungshilfe

Beratungshilfe wird für Beratung und außergerichtliche Vertretung gewährt. Im Strafrecht wird mit der Beratungshilfe nur eine Beratung gewährt.

Hierfür benötigen Sie einen Beratungshilfeschein, den Sie von dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht erhalten.

Amtsgericht Halle/Saale, Rechtsantragsstelle, Thüringer Straße 16

Öffnungszeiten:     Dienstags 9-12 Uhr und 14-17 Uhr

Beratungshilfe sollte vor dem Besuch beim Anwalt beantragt werden. Nachträglich wird Beratungshilfe nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt.

Beratungshilfe erhalten Sie, wenn Sie für Ihre Ausgaben Ihre Einnahmen bis auf 15 Euro aufbrauchen. Ihre Ausgaben und Einnahmen sind mit Belegen nachzuweisen.

Sie müssen lediglich eine Schutzgebühr in Höhe von 15 Euro, inkl. 2,39 Euro USt., beim Anwalt bezahlen.


Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe wird für das gerichtliche Verfahren, außer im Strafrecht, gewährt und wird zu Beginn des Verfahrens mit einem Formular beim Anwalt beantragt.

Näheres klären wir im Fall des Falles.


Pflichtverteidiger

Im Bereich des Strafrechts haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, um Ihnen ein faires Verfahren durch eine kompetente Verteidigung zu sichern.

Sie müssen Ihren Anwalt dann zunächst nicht bezahlen, dies übernimmt die Staatskasse. Wenn Sie in dem Strafverfahren jedoch verurteilt werden, müssen Sie die Verfahrenskosten, einschließlich der Kosten Ihres Anwalts, an die Staatskasse bezahlen.